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Lesbische Bloggerin mit Altersangabe?

Seit ungefähr einem Jahr verfolge ich nun die Diskussion zum neuen JMStV und weiß bisher nur eins: Keine Ahnung, wie sich das ab 1. Januar auf die Karnele auswirken wird.

Erstaunt habe ich vor einigen Tagen auf libri.de bei zwei meiner Bücher den Eintrag „Empfohlen ab 16 Jahren“ gefunden. Allerdings nur, wenn sie als mobipocket ebook verkauft werden. Als Printausgabe, als App für iPhone und epub eBook scheinen sie für jedes Alter geeignet zu sein.

Beide Bücher sind völlig sexfrei und auch die Leichen und Todesarten werden sehr dezent beschrieben. Nach ihrem Erscheinen wurden sie sowohl von meiner damals neunjährigen Nichte als auch von der neunjährigen Tochter einer Freundin gelesen. Es scheint ihnen nicht geschadet zu haben. Na ja, vielleicht der Tochter der Freundin ein wenig. Sie nannte sich danach eine Weile ebenfalls Nele und wollte Schriftstellerin werden. Inzwischen interessiert sie sich für den Journalismus – wieder keine junge Frau, die Elektrotechnik studieren will.

Ich habe den Eindruck, dass nach dem neuen JMStV allein schon Worte wie lesbisch oder Lesben ausreichen werden, um nicht mehr als jugendfrei zu gelten. Und die Tatsache, dass ich hier oft über lesbische Themen schreibe, scheint mich sowieso in eine Pornoecke zu verfrachten. Gelegentlich finde ich mich in Linkverzeichnissen wieder, die selbst mir die Schamröte ins Gesicht treiben.

Doch das JMStV genau erklären konnte mir bisher niemand und schon gar nicht mir sagen, welche Konsequenzen ich deshalb zu ziehen hätte. Ob ich den ganzen Blog unter „ab 18 Jahren“ stellen muss oder sämtliche Artikel aus elf Jahren eine eigene Einstufung bekommen müssen.

Anfangs hatte ich gedacht, ich würde Schwierigkeiten wegen der Werbebanner für einige meiner Bücher bekommen. Denn in ein oder zwei oder vielleicht auch drei gibt tatsächlich richtige Sexszenen. Doch gerade hier muss mich das neue Gesetz überhaupt nicht interessieren. Solange diese Bücher nicht auf irgendeinem Index landen und frei verkäuflich sind, dürfen sie auch überall beworben werden.

In welche Rubrik würde ich eigentlich landen, wenn ich den ganzen Blog zur Kunst erkläre? Schließlich sind bisher schon ein Teil der Beiträge in Buchform erschienen und diese Gewohnheit wird sicher beibehalten werden.

Interessant fand ich auch eine weitere Ausnahme:

„Nur Seiten, die „Nachrichtensendungen [und] Sendungen zum politischen Zeitgeschehen“ entsprechend und an deren Inhalten ein „berechtigtes Interesse“ besteht, sind ausgenommen. Damit wären große Medienseiten wie z.B. Spiegel Online oder prominente Blogs wie Netzpolitik ausgenommen.“

Nun ich kann mich weder mit Spiegel Online oder Netzpolitik vergleichen, aber die Karnele ist ein lesbenrelevanter Blog, an dessen Inhalt die Zielgruppe ein sehr großes Interesse hat.

Und wie sieht es mit diesen beiden Illustrationen von HAIGE aus? Ist die eine erlaubt und die andere verboten?

 

 

Oder wie oder was???

Ach ja, Ihr lieben Grünen, Ihr gebt auch im Moment ja mal wieder alle Mühe, dass ich Euch gegen die nächste Wand klatschen könnte. „Parlamentarische Zwänge?“ Tickt Ihr noch richtig? Es gibt da Tage, da muss frau sich schämen, beim Aufbau dieser Partei beteiligt gewesen zu sein.

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