Zum Inhalt springen

Schlagwort: Künstliche Befruchtung

Ich habe es satt, Eingetragene Lebenspartnerin genannt zu werden

Die AOK Baden-Württemberg hat ihr Leistungsangebot bei künstlichen Befruchtungen verbessert. Sie beteiligt sich mehr an den Kosten und die bisherige Altersgrenze von 40 Jahren wird ab 1. Juli aufgehoben. Außerdem:

erfolgt eine Gleichstellung gleichgeschlechtlicher weiblicher Lebenspartnerschaften nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz. Die Neuerungen gelten, wenn beide Partner bei der AOK Baden-Württemberg versichert sind und berechtigte Erfolgsaussichten durch die Behandlung bestehen.

Kommentare geschlossen

Auf der Karnele werden Cookies gesetzt, z.B. von Anbietern verschiedener Wordpress Plugins und IONOS, dem Webhoster. Wenn Du hier weiterliest, akzeptierst Du deren Verwendung.