Die AOK Baden-Württemberg hat ihr Leistungsangebot bei künstlichen Befruchtungen verbessert. Sie beteiligt sich mehr an den Kosten und die bisherige Altersgrenze von 40 Jahren wird ab 1. Juli aufgehoben. Außerdem:
erfolgt eine Gleichstellung gleichgeschlechtlicher weiblicher Lebenspartnerschaften nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz. Die Neuerungen gelten, wenn beide Partner bei der AOK Baden-Württemberg versichert sind und berechtigte Erfolgsaussichten durch die Behandlung bestehen.
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