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Schlagwort: BVerfG

Hallo SPD, Loriot hätte das besser formuliert

Die Union akzeptiere die völlige Gleichstellung von „Homo-Paaren“, meldete gestern Abend der Focus und die CDU/CSU dementierte umgehend.

Vorausgesetzt, es wurde nicht noch einmal wirklich Entscheidendes verändert (und das wäre längst durch die Medien gegangen), heißt es im Koalitionsvertrag:

Wir werden darauf hinwirken, dass bestehende Diskriminierungen von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften und von Menschen auf Grund ihrer sexuellen Identität in allen gesellschaftlichen Bereichen beendet werden. Rechtliche Regelungen, die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften schlechter stellen, werden wir beseitigen.

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Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts schien die steuerliche Gleichstellung von verpartnerten lesbischen und schwulen Paaren kein Thema mehr zu sein. Natürlich würde es einige Zeit in Anspruch nehmen, bis man die Software und Formulare den neuen Verhältnissen angepasst haben würde, aber sonst war jetzt doch wenigstens in steuerlicher Hinsicht alles Friede, Freude, Eierkuchen …

… Pustekuchen …

 

… Während wir uns zunächst mit der Bundestagswahl beschäftigten und danach über mögliche Koalitionen diskutierten, nutzte man im Bundesfinanzministerium die Zeit, um der steuerlichen Gleichstellung noch im Nachhinein einen kräftigen Arschtritt zu verpassen. Gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts konnte zwar nichts mehr unternommen werden, aber die fleißige Suche brachte ein paar Schluplöcher zutage. Steuersplittung ja, aber:

… nach einem sogenannten Anwendungserlass des Bundesfinanzministeriums, der Anfang Oktober an die Bundesländer verschickt wurde und ab sofort gültig ist, gelten verpartnerte Lesben und Schwule im steuerrechtlichen Sinne weiterhin nicht als ‚Angehörige‘. Sie werden damit schlechter behandelt als etwa ein heterosexueller Verlobter oder gar die Schwester eines Ehemanns.

Darüber hinaus sollen verpartnerte Lesben und Schwule – anders als Ehepaare – weiterhin keinen gemeinsamen Steuerbescheid erhalten. Bei den Pflichten hatte Schäuble dagegen keine Probleme mit der Gleichstellung: So können nun auch eingetragene Lebenspartner bei groben steuerrechtlichen Verstößen des anderen Partners in Haftung genommen werden.“

Die Liebste, mit der ich seit beinah 20 Jahren zusammenlebe und seit August 2001 „verpartnert“ bin, ist mir nach Schäubles Ansicht also ebenso fremd wie ein Mensch, der sich zufällig im Bus neben mich setzt. Da wir keine Angehörigen füreinander sind, stehen uns finanzamtstechnisch Verwandte, die wir vielleicht seit ewigen Zeiten nicht mehr gesehen haben, näher als wir uns als Paar.

Zynischer hätte Schäuble gar nicht ausdrücken können, wie sehr er Lesben und Schwule (und höchstwahrscheinlich auch alle anderen mit einer nicht-heterosexuellen Identität, denen er aber zurzeit nichts direkt antun kann) verachtet. Wie den meisten verpartnerten Paaren ging es auch der Liebsten und mir weniger um die finanziellen Vorteile der steuerlichen Gleichstellung, sondern um die Anerkennung unserer Lebensform. Ein negatives Urteil des Bundesverfassungsgerichts hätte mich geärgert, dieser Erlass aber trifft mich im Innersten – was wohl auch beabsichtigt war.

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