Bis in die Sechzigerjahre des letzten Jahrhunderts waren die Verhältnisse klar: Ein junger Mann studierte Theologie, verlobte sich während des Lehrvikariats und heiratete spätestens gegen Ende der Vikariatszeit, um gemeinsam mit »Frau Pfarrer« seine erste eigene Pfarrstelle antreten zu können. Praktischerweise hatte die Braut ebenfalls einige Semester Theologie studiert oder eine Ausbildung im sozial-pflegerischen Bereich absolviert. Diakonieschwestern (nicht zu verwechseln mit Diakonissen) galten als besondere Schnäppchen auf dem evangelischen Heiratsmarkt. Natürlich mussten sie einen einwandfreien Lebenswandel nachweisen können und beim Bischof einen guten Eindruck hinterlassen.
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Lesben im Pfarrhaus
»Homoehe in Pfarrhäusern?« Darüber wird im November auf der Synode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern diskutiert werden. In der evangelischen Landeskirche Baden scheinen die Verhältnisse bereits klar zu sein.
Die lesbische Pfarrerin Christa Wolf betreut derzeit auf Sizilien eine evangelische Gemeinde, wo ihre Lebenspartnerin die Rolle einer »klassischen Pfarrfrau« übernommen hat. Doch was in Italien funktioniert, wird nach ihrer Rückkehr nach Deutschland nicht mehr erlaubt sein. Badischen Theolog_innen ist offiziell nicht nur verboten, gleichgeschlechtliche Paare in einem öffentlichen Gottesdienst zu segnen, sondern als Lesben und Schwule dürfen sie auch nicht mit ihren Partner_innen in den Pfarrhäusern wohnen.
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