Weltfremde Richter und Mannheimer Lösungen

Toni und Chris sind zwei nette Menschen. Sie lernen sich kennen, sie verlieben sich ineinander, sie lieben sich, sie ziehen zusammen. Klein-Toni wird geboren und drei Jahre später kommt Klein-Chris zur Welt. Fast wie im Bilderbuch, eine glückliche Familie mit zwei Kindern. Doch eines Tages läuft es nicht mehr so gut in der Beziehung, es gibt häufig Streit und gerade als Klein-Toni eingeschult wird und Klein-Chris in den Kindergarten kommt, trennt sich das Paar.

Chris zieht aus und die Kinder bleiben bei Toni. Oder Toni zieht aus und die Kinder bleiben bei Chris. Ich habe bewusst das Geschlecht der beiden offen gelassen. Denn für den folgenden Ablauf ist es vollkommen egal, ob es sich um Anton und Christiane oder Antonia und Christian oder Anton und Christian oder Christiane und Antonia handelt. Wichtig ist nur: In der Regel geht bei einer Trennung eine Person und die andere bleibt bei den Kindern. Der Einfachheit halber entscheide ich mich jetzt für: Toni bleibt, Chris geht.

8 ½ – 9 Stunden am Tag verbringt Toni am Arbeitsplatz, ganz genau wie Chris. Es gibt es Menschen, die erreichen ihre Firma in fünf Minuten zu Fuß. Doch laut den Arbeitsagenturen und entsprechenden Gerichtsurteilen sind durchaus auch Anfahrtswege von bis zwei Stunden zumutbar. So dramatisch muss es ja nun nicht sein, die beiden brauchen für den Hin- und Rückweg jeweils eine halbe Stunde.

Spätestens nach zehn Stunden hat Chris also Feierabend. Toni erst nach elf, schließlich muss morgens Klein-Chris in die Kita gebracht und Klein-Toni bei der Schule abgesetzt werden. Und das geht nicht ganz so schnell, wie unbedarfte Kinderlose sich das häufig vorstellen. Da ist nichts mit Autotür auf, Kind raus, Autotür zu und weg. Ich habe das einmal mit meinem Sohn gemacht – allerdings war an diesem Tag der Kindergarten geschlossen. Glücklicherweise hat die Bildzeitung davon nie Wind bekommen, sonst hätte man mich sicher als Rabenmutter der Nation gebrandmarkt. Und nicht zu vergessen: abends sollte man die Kinder auch tunlichst wieder einsammeln.

Während Chris gemütlich vor dem Fernseher hockt oder sich mit Freunden in der Kneipe trifft, verbringt Toni »Qualitätszeit« mit dem Nachwuchs. Kocht was zu essen, schmeißt die Wäsche in Waschmaschine, liest eine Gutenacht-Geschichte vor. Organisiert Arzttermine und ärgert sich über den Religionslehrer, der Klein-Toni mit einer schlechten Note gedroht hat, weil das Heft auch nach zwei Tagen noch nicht mit einem lila Umschlag verhüllt ist.

Die Richter des Bundesgerichtshofs halten das für eine gerechte Aufgabenverteilung. Schließlich zahlt Chris ja Unterhalt für die Kinder, dann kann Toni ruhig auch was tun, scheinen sie zu denken. Heutzutage ist die Kinderbetreuung doch gar kein Problem mehr. Ab 2013 besteht sogar ein Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz. Schluss mit nur halbtags arbeiten und danach stundenlang faul auf der Couch rumliegen. Von der »Mannheimer Lösung« für diesen Rechtsanspruch scheinen die Herren beim BGH noch nichts gehört zu haben: Um Krippenplätze anbieten zu können, wurden einfach die Hortplätze gestrichen. Im neuen Schuljahr stehen in der Quadratestadt geschätzte 500 – 1000 Kinder nach Schulschluss auf der Straße.

Manchmal da überkommt es mich und ich sehne mich nach einem Baby. So einem kleinen Wesen, das ich herzen und knuddeln kann. Vor Kurzem erst ist Gianna Nannini Mutter geworden, obwohl sie sogar noch ein paar Monate älter ist als ich. Gelegentlich ein verführerischer Gedanke, dennoch wäre das aus vielen Gründen keine Option für mich. Also gerate ich in diesen sentimentalen Momenten in Versuchung, zum Telefonhörer zu greifen und meinen Kindern unmissverständlich nahe zu legen, endlich ihre Kinderplanung in Angriff zu nehmen. Schließlich hat mich neulich erst ein Dreijähriger als »alte Oma« tituliert. Und ganz bestimmt würde ich sofort damit anfangen, Söckchen und Mützchen zu stricken.

Doch mit klarem Kopf und bei einer realistischen Sicht auf die Zustände kann ich ihnen eigentlich nur empfehlen: Solange derart weltfremde Urteile gefällt werden und Stadtverwaltungen zu solchen Tricks greifen, lasst das mit dem Kinderkriegen besser sein!

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24 Antworten auf Weltfremde Richter und Mannheimer Lösungen

  1. Danke für den Kommentar. Das Urteil ist wirklich unsäglich. Auch der Verweis auf die Ganztagsschulen – als ob neben Betreuung keine Arbeit anfiele. Ich hoffe, das Urteil wird von irgendwoher angefochten!

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  2. ingejahn sagt:

    da möchte ich noch auf etwas hinweisen: das ist sowieso nur für den fall relevant, wenn der elternteil ohne kinder so viel geld verdient, dass er/sie außer dem unterhalt für die kinder noch unterhalt für den elternteil mit kindern zahlen kann. dazu muss jemand schon ziemlich gut verdienen.
    in allen anderen fällen heißt es für den elternteil mit kindern sowieso hartz iv oder arbeiten gehen. dazu muss der elternteil mit kindern erstmal einen job finden, der jemand so “unflexiblen” einstellt und die power haben das alles zu wuppen….

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    • Nele sagt:

      ingejahn: das ist sowieso nur für den fall relevant, wenn der elternteil ohne kinder so viel geld verdient

      Ich denke, dass sich Zukunft z.B auch Ämter darauf berufen werden. Man hat einfach ein weiteres Argument zur Verfügung, um Druck auszuüben. So nach dem Motto: „Klagen Sie doch, aber da gab es gerade ein Urteil des BGH …“

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      • ingejahn sagt:

        wenn ich als alleinerziehendes elternteil hartz iv bekomme muss ich mich auch von amts wegen um arbeit kümmern. falls ich nachweisen kann, dass ich keine bekomme, bekomme ich weiterhin leistungen. es hat jetzt schon niemand das recht, “einfach so” beim kind zuhause zu bleiben.
        ich will richtig stellen – es ist nicht gut, wenn alleinerziehende so unter druck stehen oder überhaupt von hartz iv leben müssen – absolut nicht. der ganze vorfall zeigt mir aber nicht dass der elternteil ohne kind ewig für den lebensunterhalt des elternteils mit kind aufkommen sollte, sondern wie marode bzw. unzureichend das gesellschaftliche mutter-vater-kind modell an sich ist. wir leben das als alternativlos und wer es nicht schafft so eine beziehung aufrecht zu erhalten verliert.

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        • provinzlesbe sagt:

          mal so in den Raum geworfen:
          Vollzeit + Kids ist nicht vereinbar. Wenn SO der BGH geurteilt hätte, dann könnte sich jede HartzIV Frau darauf BERUFEN.
          LUXUSPROBLEM????????????????????
          Dieses Urteil ist doch ein Schlag ins Gesicht für ALLE, die Kinder betreuen oder Angehörige pflegen. Eure Arbeit ist nichts wert. Stellt euch nicht so an. Das lässt sich doch nebenbei erledigen.
          Fazit: Alte und BEhinderte ab ins HEIM! GEbärstreik!

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  3. Ines Fritz sagt:

    Ich finde, man sollte die Väter einfach aus der ungewollten Verpflichtung gegenüber Kindern entlassen. Auf einen Mann angewiesen zu sein, ist nichts Tolles und nichts, an dem Frauen festhalten müssten. Sondern ein Problem, das schleunigst gelöst werden sollte. Aufgabenstellung des Feminismus sollte sein, die Selbstständigkeit von Frauen auch als Mutter voranzutreiben und einzufordern und nicht auch noch verlorenen Abhängigkeiten nachzutrauern. Erst wenn Frauen in der Lage sind, sich und die Kinder, auch ohne Vater durchzubringen, ist die Gleichstellung von Männern und Frauen erreicht.

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  6. Simon sagt:

    Sehr schönes Urteil.
    Ich kenne genug Väter die vor Gericht gehen müssen um die Kinder zu sehen.

    Frauen werden nicht gezwungen die Kinder zu nehmen.
    Hoffentlich gehen die Frauen jetzt mehr auf die 50:50 Regelung zu.

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    • Nele Tabler sagt:

      Diesen Kommentar habe ich nur als Beispiel freigeschaltet. Weitere derartige Absonderungen landen im Spamordner. Ich habe keine Lust auf polemische Verallgemeinerungen.

      Nele Tabler

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  7. ingejahn sagt:

    @ines – schon in die richtung ja aber nicht jede vaterschaft ist eine ungewollte verpflichtung auch wenn das paar sich trennt – und hier – beim mannheimer urteil – geht es konkret um ein ehepaar dass sich scheiden ließ . der mann zahlt unterhalt für das kind. will aber keinen unterhalt mehr für die frau zahlen, da das kind schon in die 3. klasse geht. für mich ein priviligierten problem – sorry. das grundproblem wie eine alleinstehende frau sich und die kinder durchbringen soll ist klar vorhanden hat aber in speziellen nichts mit diesem urteil zu tun.

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  8. Irene sagt:

    @ Simon: Umgangsrecht und Unterhalt sind zweierlei Baustellen.

    Auch die vielen Väter und paar Mütter, die keinen Unterhalt zahlen, obwohl sie müssten, haben übrigens das Recht, ihre Kinder zu sehen. Das Umgangsrecht ist nämlich nichts, was man mit Unterhaltszahlungen käuflich erwerben könnte.

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  9. Irene sagt:

    Und das geht nicht ganz so schnell, wie unbedarfte Kinderlose sich das häufig vorstellen.

    Huh. Und das nach dem Stress mit Nichte2 gestern!

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  10. creezy sagt:

    Ich musste gestern sooo dermaßen lachen über das Urteil. War versucht zu fragen, welche Frau denn mit einem ca. vierjährigen Kind in der Zeit NACH ihrer Schwangerschaft je in diesem Land in letzter Zeit überhaupt die Chance auf einen Vollzeitjob bekommen hätte … warte ja immer noch auf Handmeldungen.

    Ich meine, meine Nachbarin mit dem relativ einfach aber oft nachgefragten Berufsbild eines Kassenwartes (altdeutsch Kassiererin), versucht das seit vier Jahren. Das Kind ist mittlerweile sieben aber die Arbeitgeber haben dennoch kein Verständnis dafür (und die teilen sich die Erziehung), dass sie eben nur alle vierzehn Tage zwei Wochen lang bis acht Uhr arbeiten kann.

    Das eine ist ein Urteil. Die meisten leben mit der Realität.

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  11. Christian sagt:

    Was du glaube ich ausblendest:

    Der eine Elternteil leistet Barunterhalt für das Kind und der andere Betreuungsunterhalt (und muss dafür eben den Barunterhalt nicht zahlen). Die Betreuungsleistung wird dem Geldbetrag gegenüber gestellt.
    Und zudem: Ich denke die meisten Eltern, die das Kind haben, werden nicht tauschen wollen. Sie haben nämlich zusätzlich zu der Arbeit auch die Vorteile davon, die Kinder im Haus zu haben: Sie sind die Hauptbezugsperson, sie treffen die Entscheidungen des täglichen Lebens, sie sind die, zu denen die Kinder die tiefere Beziehung haben.

    Das ist für die meisten denke ich in Geld nicht aufzuwiegen.

    Zudem gibt es ja auch noch den Aufstockungsunterhalt: Kann sie nicht genug verdienen, muss er trotzdem zahlen.

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  12. Pingback: Betreuungsunterhalt: von 15 auf 3 Jahre in ca. 2 Jahren « Alles Evolution

  13. Nele sagt:

    Ich schaffe es nicht, mich in all die Diskussionen einzuklinken und überall Kommentare zu hinterlassen, wo es vielleicht nötig wäre. Deshalb versuche ich es hier mal mit einer kleinen Zusammenfassung:

    In wahren Leben ist es zurzeit natürlich immer noch so, dass die Kinder meist bei der Mutter leben und der Vater zahlt. Mir war es allerdings sehr wichtig, mich geschlechtsneutral auszudrücken. Denn zum einen weiß ich inzwischen auch von getrennten lesbischen Paaren, bei denen der Kampf um Kinder/Unterhalt usw. auf ähnliche Art und Weise geführt wird wie bei den Heteros. Zum anderen kenne ich jüngere Männer, denen ich durchaus zutraue, dass sie sich im Falle eines Falles ebenso engagiert, verantwortungsvoll, zärtlich um ihre Kinder kümmern würden wie das die Mütter tun bzw. es ihnen immer von der Gesellschaft als ihre Rolle zugedacht wird. Ganz im Gegensatz zu den Männern meiner Generation, die ich in Bezug auf Kinder/soziale Verantwortung für theoretische Schwätzer und praxisuntaugliche Großkotze halte (Ausnahmen bestätigen bekanntlich die Regel). Und wenn ich es so recht überlege, der Gedanke kommt mir gerade: Diese Richter am BGH dürften auch etwa in meinem Alter sein!

    Natürlich habe ich das Urteil gelesen und verstanden, dass immer die Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden sollen und dort nicht steht: Alleinerziehende müssen auf Biegen und Brechen Vollzeit arbeiten. Wenn ich nun aber all die Trennungskatastrophen der letzten Jahrzehnte in meinem Umfeld Revue passieren lasse, bedeutete das Urteil meiner Meinung nichts anderes, als dass die Auseinandersetzungen zwischen den Elternteilen noch mehr eskalieren werden. Elternteil 1 wird mit allen Mitteln beweisen wollen: Es gibt Betreuungsmöglichkeiten, und wenn es sich dabei um die demente Urgroßtante handelt. Während Elternteil 2 nach einem Psychiater sucht, der den Kindern seelische Labilität und einen besonderen Betreuungsbedarf attestiert. Und ich mag naiv sein, aber wenn es tatsächlich die Aufgabe unserer Gerichte sein sollte, noch mehr Unfrieden zu schaffen als bereits besteht, dann sollte man vielleicht einmal daran denken, diese ganzen Familienangelegenheiten nicht mehr den Jurist_innen zu überlassen.

    Antje Schrupps Idee, die Kindererziehung steuerzufinanzieren, gefällt mir. Mir fiel sofort ein afrikanisches Sprichwort ein: »Um ein Kind zu erziehen, braucht man ein ganzes Dorf.« Viel Streit, Ärger, Wut innerhalb der Familien, psychische Schäden bei den Kindern und endlose gerichtliche Auseinandersetzungen könnten so vermieden werden. Auf Dauer gesehen käme diese Lösung für die Gesellschaft sicher sogar wesentlich billiger.

    Was mich verwundert: Das Verhalten der Stadt Mannheim, einfach Hort- gegen Krippenplätze auszutauschen, um den gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen, scheint nicht zu interessieren.

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  14. hakam sagt:

    Nele: Wo wäre das denn möglich? Beim Bundesverfassungsgericht?

    Beim BVerfG, aber das betrachtet sich nicht als Superrevisionsinstanz. Zudem muss man auch selbst Betroffener in seinen Grundrechten sein. Also Satz mit X

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  15. Pingback: Alleinerziehende müssen Vollzeit arbeiten? Zum BGH-Urteil « fuckermothers

  16. GwenDragon sagt:

    Simon:
    Frauen werden nicht gezwungen die Kinder zu nehmen.

    Ebenso gut könnte man sagen: Männer müssen gezwungen werden, die Kinder zu nehmen.
    Aber das wäre kaum in deren Interesse.
    Männer werden nicht gesellschaftlich geächtet, wenn sie sich nicht um Kinder kümmern. Denn das ist immer noch Frauensache wie es sich gesellschaftlich auch widerspiegelt – egal ob das Ehefrauen, Freundinnen oder eben angestellte Frauen wie Lehrerinnen, Erzieherinnen, Kinderpflegerinnen, Babysitterinnen oder Tagesmütter/-omis sind.

    Gedanken machen sich die meisten Herren erst, wenn sie zahlen müssen. Das ist zu spät.

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  17. Stefan Albert sagt:

    “Die Richter des Bundesgerichtshofs halten das für eine gerechte Aufgabenverteilung. Schließlich zahlt Chris ja Unterhalt für die Kinder, dann kann Toni ruhig auch was tun, scheinen sie zu denken. ”

    Auch wenn es merkwürdig klingt: Genau das ist die Rechtslage. Beide Eltern sind unterhaltspflichtig den Kindern gegenüber. Chris leistet den Unterhalt durch Barunterhalt, Toni durch den so genannten “Betreuungsunterhalt”. Oder, mit anderen Worten: Rechtlich muss der/die Eine bezahlen, und der/die Andere das Kind betreuen. Wobei sich die Eltern untereinander einigen müssen, wer von beiden was macht.

    Und was hier geschrieben wurde, stimmt: Mit dem Umgangsrecht hat das null zu tun, denn das ist ein Recht des Kindes, mit beiden Eltern Kontakt halten zu dürfen. Leider wird das oft verwechselt und von unverantwortlichen Elternteilen zur Waffe oder zum Druckmittel gegenüber dem/der Ex gemacht, auf Kosten des Kindeswohls.

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  18. Andreas sagt:

    “Die Richter des Bundesgerichtshofs halten das für eine gerechte Aufgabenverteilung. Schließlich zahlt Chris ja Unterhalt für die Kinder, dann kann Toni ruhig auch was tun, scheinen sie zu denken. ”

    In der Tat – so ist es.

    Und man muss das bitte ja auch mal so sagen – der Unterhalt für mehr als ein Kind belastet den Unterhaltsempfänger in der Regel hart; die meisten arbeiten etwa ein bis zwei Drittel ihrer Arbeitszeit nur für den Unterhalt ( wenn man mal den Unterhalt dazuzählt, den man sozusagen blanko auch noch zahlt, durch Finanzierung des Umgangs, der Ferien etc. pp. ).

    Entsprechend bleibt den Unterhaltspflichtigen nur ein bis zwei Drittel ihres Erwerbseinkommens für sich.

    Wenn man das mit der Betreuungsarbeit aufwiegen will, dann muss man eigentlich sagen, dass Betreuungsarbeit sowieso nur dann gleichwertig ist ( z.B. gleichwertig in Bezug auf die finanziellen Folgen für den Betreuenden ), wenn die Betreuuende sowieso höchstens eine halbe Stelle hat – nur dann hat sie nämlich genauso wenig Geld für den Eigenbedarf ( nicht etwa für den Bedarf des Kindes ) zur Verfügung, wie der Unterhaltszahler.

    In dem Fall, dass die Betreuuende Vollzeit arbeitet, würde man normalerweise einem Wechselmodell zustimmen – wenn die Betreuuende das nicht tut, dann übernimmt sie nur sehr wenig der Betreuung des Unterhaltszahlenden, denn eigentlich ist die Betreuung ja zu teilen. Im üblichen Fall ohne Wechselmodell werden aber sowieso Wochenenden und Ferien geteilt, die Betreuende nimmt also dem Unterhaltszahlenden gerade mal alle zwei Wochen ein paar wenige Abendstunden Betreuung ab.
    Kein schlechter finanzieller Deal für die Betreuuende – ein paar Arbeitsstunden mehr im Monat und schon kann man sein Gehalt für sich behalten und muss die Kinder nicht mitfinanzieren!

    Es wäre daher wünschenswert, wenn in Zukunft einige Männer in die Revision gehen – und verlangen, dass ein Vollzeitgehalt der Betreuuenden zum normalen Kindesunterhalt herangezogen wird; und sie solange keinen Unterhalt an die Frau zahlen müssen, wie ihr auf Grund der Betreuungsituation mindestens eine Halbzeitstelle zuzumuten ist.

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